Schmerztherapie
Chronische Schmerzen sind mehr als ein Symptom – sie sind ein eigenständiges Krankheitsbild mit erheblichem Einfluss auf Lebensqualität, Alltag und Psyche. In unserer Praxis für Schmerztherapie im Ärztehaus MEDILEV begleiten wir Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzsyndromen individuell, umfassend und empathisch.
Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerden ganzheitlich zu verstehen und durch gezielte Therapien zu lindern. Im Mittelpunkt steht dabei stets der Mensch – mit seiner Geschichte, seinen Beschwerden und seinem persönlichen Lebensumfeld.
Medizinische Angebote
Unser Schwerpunkt liegt auf der ambulanten Betreuung von Menschen mit chronischen Schmerzerkrankungen. Dabei kombinieren wir moderne medizinische Verfahren mit psychosomatischen, physiotherapeutischen und beratenden Elementen.
Behandelte Schmerzformen (Auswahl):
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Rheumatische Schmerzen
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Fibromyalgie
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Nervenschmerzen nach Gürtelrose (Herpes-Zoster-Neuropathie)
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Chronisch-regionales Schmerzsyndrom (CRPS)
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Polyneuropathien (z. B. durch Diabetes, HIV oder Chemotherapie)
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Tumorbedingte Schmerzen
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Rückenschmerzen, Gesichtsschmerzen
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Migräne und chronische Kopfschmerzen
Therapieangebote:
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Ausführliches Erstgespräch (60–90 Minuten) inkl. körperlicher Untersuchung
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Sichtung & Bewertung aller bisherigen Befunde
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Erstellung einer Schmerzdiagnose & individueller Therapieplan
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Überweisung zur Zusatzdiagnostik bei Bedarf
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Pharmakologische Schmerztherapie
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Capsaicin-Pflasterbehandlung (Qutenza)
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TENS-Therapie (transkutane elektrische Nervenstimulation)
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Botulinumtoxin-Therapie bei chronischer Migräne
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Koordinierte Zusammenarbeit mit Physiotherapeut:innen
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Psychologische Diagnostik & Beratung
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Einweisung in Entspannungsverfahren
Nachstationäre Betreuung:
Patient:innen, die im Klinikum Leverkusen wegen chronischer Schmerzen stationär behandelt wurden, können auf Wunsch und nach Anmeldung ambulant in unserer Praxis weiterbetreut werden.
Schmerztherapie und Rente – Was Sie wissen sollten
Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) oder Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) stellen möchten – oder sich bereits in einem entsprechenden Verfahren befinden –, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten. Diese Informationen helfen Ihnen, realistische Erwartungen zu entwickeln und unnötige Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
- Schweigepflicht und behördliche Auskünfte
Wir dürfen nur dann Informationen an Rentenversicherungsträger, Gerichte oder andere Behörden weitergeben, wenn uns eine schriftliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliegt. Eine solche Erklärung ist in der Regel Bestandteil Ihres Rentenantrags und für die Bearbeitung zwingend erforderlich. Werden wir um eine Stellungnahme gebeten, sind wir zur objektiven und wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet (sämtliche Bestandteile der Patientenakte). Dabei sind wir an medizinische Fakten gebunden und dürfen keine Gefälligkeitsaussagen tätigen. - Schmerztherapie und berufliche Wiedereingliederung
Ein zentrales Ziel der Schmerztherapie ist die Verbesserung der Lebensqualität und die Wiederherstellung der sozialen Funktionsfähigkeit – dazu gehört auch die (Wieder-)Aufnahme beruflicher Tätigkeit. Dies ist Behörden und Gerichten bekannt. Deshalb kann der Beginn einer Schmerztherapie den Rentenprozess verlangsamen, da angenommen wird, dass eine positive Veränderung der Arbeitsfähigkeit möglich ist. Bearbeitungszeiten von mehreren Jahren sind in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. - Schmerzen als Rentengrund
Chronische Schmerzen allein – auch bei Einsatz starker Medikamente – gelten in der Regel nicht als ausreichender Grund für eine Berentung. Die Annahme, dass eine regelmäßige schmerztherapeutische Behandlung eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich ausschließt, wird weder von wissenschaftlicher Forschung noch von unserer Praxiserfahrung bestätigt. Auch hier sind wir verpflichtet, bei Anfragen sachlich und differenziert Auskunft zu geben. - Therapie und Rentenverfahren: Ein sensibles Spannungsfeld
Mit jeder – auch kleinen – Verbesserung der gesundheitlichen Situation sinken theoretisch die Chancen auf eine Rentengewährung. Dieses Wissen reduziert die Behandelbarkeit der Schmerzsymptomatik bis zum Entscheid des Verfahrens. Eine offene Zusammenarbeit ist jedoch für den Therapieerfolg entscheidend. - Therapie vs. Rentenfokus
In manchen Fällen erleben wir, dass die Schilderung einer „therapieresistenten Situation“ so stark in den Vordergrund tritt, dass für eine echte therapeutische Arbeit kaum mehr Raum bleibt. Das kann zu einem Gefühl der Instrumentalisierung führen – für beide Seiten eine belastende Situation, die den eigentlichen Behandlungsprozess gefährdet.
Die Rente ist nicht immer die Lösung - Langjährige Erfahrung zeigt: Selbst wenn eine Rente bewilligt wird, verbessert sich die Lebensqualität nicht immer so, wie erhofft. Oft liegen die tatsächlichen Ursachen für die Belastung ganz woanders. Eine zentrale Aufgabe in der Schmerztherapie besteht darin, diese tieferliegenden Zusammenhänge gemeinsam mit Ihnen zu erkennen und Wege zu finden, ihnen wirksam zu begegnen – unabhängig vom Rentenstatus.
Wenn Sie Fragen zum Zusammenspiel von Schmerztherapie und Rentenverfahren haben, sprechen Sie uns bitte offen an. Wir begleiten Sie gerne – mit medizinischer Kompetenz und klarem Blick auf das Wesentliche: Ihre Lebensqualität.
Sprechstunden/Öffnungszeiten
Mo, Di und Do | 08:00 - 14:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 11:00 Uhr, 12:00 - 14:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
- Vor der Terminvereinbarung laden Sie bitte den Schmerzfragebogen der deutschen Schmerzgesellschaft (DGSS e.V.) herunter. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit allen krankheitsrelevanten Untersuchungsbefunden, wie z. B. OP-Berichte, Vordiagnostik (Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes, Orthopädie, Neurologie etc.), bitte KEINE Original-Röntgenbilder oder CD) bei uns ein. Die Unterlagen werden zur optimalen Vorbereitung auf die Erstuntersuchung vorab gesichtet und ausgewertet. Unvollständig eingereichte Unterlagen können wir nicht berücksichtigen!
- Der Termin für das Erstgespräch wird nach Eingang aller vollständigen Unterlagen vergeben; Sie werden schriftlich informiert. Bitte bestätigen sie die angebotenen Termine immer telefonisch.
- Sie benötigen eine Überweisung zur Schmerztherapie, die Ihnen Ihr:e Hausärztin/-arzt oder ein:e behandelnde:r Fachärztin/-arzt ausstellen kann. Bitte bringen Sie diese sowie eine:n Dolmetscher:in, Betreuer:in mit, falls notwendig.
Patient:innen mit akuten Schmerzerkrankungen, z. B. im Rahmen von Tumorschmerzen, einer frischen Gürtelrose oder CRPS (chronisch regionales Schmerzsyndrom) erhalten einen möglichst kurzfristigen Termin.
Wo Sie uns finden
Praxis für Schmerztherapie
Dr. Ute Hünseler, Dr. Shahana Islam
MVZ Leverkusen gGmbH
Am Gesundheitspark 4
51375 Leverkusen
Telefon: 0214 13-2069
Telefax: 0214-13-2297
E-Mail: anmeldung.schmerzambulanz@mvz-lev.de
Unsere Praxis befindet sich im MEDILEV – Das Ärztehaus, Am Gesundheitspark 4, 51375 Leverkusen. Die Praxis ist im 2. Obergeschoß.
Enge Zusammenarbeit mit dem Klinikum Leverkusen

Department Wirbelsäulenchirurgie
Durch diese enge Kooperation erhalten Patient:innen mit chronischen oder komplexen Rückenschmerzen eine umfassende Diagnostik und individuell abgestimmte Therapie – ambulant wie stationär, interdisziplinär und aus einer Hand.

Physio-Centrum MEDILEV
Durch die Ergänzung einer medizinischen Schmerztherapie durch gezielte physiotherapeutische Maßnahmen entsteht ein ganzheitliches Behandlungskonzept, das nicht nur Symptome lindert, sondern aktiv zur nachhaltigen Verbesserung Ihrer Beweglichkeit und Lebensqualität beiträgt.