Logo Logo - Klinikum Leverkusen Klinikum Leverkusen - Facarztpraxen im Geshundheitspark

Spezielle Schmerztherapie

Dr. Ute Hünseler, Dr. Shahana Islam

Dr. Islam und Dr. Hünseler

Schwerpunkt unserer Praxis ist die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen. Unser Ziel ist es, ihnen bestmöglich zu helfen.

Im Rahmen unserer Behandlung erstellen wir individuelle Therapiepläne. Mit Hilfe regelmäßiger Erfolgskontrollen wird die Wirksamkeit der Behandlung überprüft.

Die im Klinikum Leverkusen stationär behandelten Patient:innen mit chronischen Schmerzen können nach der Entlassung bei Bedarf in unserer Schmerzpraxis weiterbehandelt werden. 

Behandlungsschwerpunkte Schmerztherapie

Behandlung von Patient:innen mit chronischen Schmerzen verschiedenster Ursache, zum Beispiel:

  • Rheuma 
  • Fibromyalgie
  • Schmerzen nach Gürtelrose ( Herpes-Zoster-Neuropathie) 
  • Chronisches-regionales Schmerzsyndrom (CRPS) 
  • Polyneuropathien (Diabetes, HIV, nach Chemotherapie) 
  • Tumorschmerzen 
  • Idiopathischer Gesichtsschmerz 
  • Rückenschmerzen 
  • Kopfschmerzen 
  • Migräne 

Unser Leistungsspektrum

Privat und alle Kassen

  • Ausführliches Erstgespräch über 60 - 90 Minuten mit eingehender körperlicher Untersuchung 
  • Sichtung und Bewertung der bisher vorliegenden Krankheits- und Untersuchungsbefunde 
  • Überweisung zur Zusatzdiagnostik an spezialisierte Fachärzte 
  • Erstellen einer Schmerzdiagnose 
  • Spezielle pharmakologische Schmerztherapie
  • Capsaicin (Qutenza) Behandlung 
  • TENS Therapie
  • Botox-Behandlung bei chronischer Migräne
  • Erstellung eines Therapieplans in Absprache mit kooperierenden Physiotherapeut:innen 
  • Psychologische Diagnostik und Beratung 
  • Einweisung in Entspannungsverfahren
  • Telefonische Beratungen zwischen den Untersuchungsterminen sind fester Bestandteil des Therapiekonzeptes 

Praxisteam und Kooperationspartner

Dr. Ute Hünseler

Fachärztin für Anästhesie und spezielle Schmerztherapie
E-Mail ute.huenseler@mvz-lev.de

Dr. Shahana Islam

Fachärztin für Anästhesie, Notfallmedizin und spezielle Schmerztherapie
E-Mail shahana.islam@mvz-lev.de

Verena Dilkaute

Medizinische Fachangestellte
E-Mail anmeldung.schmerzambulanz@klinikum-lev.de

Gabriele Wenig

Medizinische Fachangestellte
E-Mail anmeldung.schmerzambulanz@klinikum-lev.de

Sprechstunden/Öffnungszeiten

Sprechstunden-Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 0214 13-2069. 

Wochentag

Öffnungszeit

Montag, Dienstag und Donnerstag

08:00 - 14:00 Uhr                                

Mittwoch

08:00 - 11:00 Uhr und 12:00 - 14:00 Uhr

Freitag

08:00 - 13:00 Uhr

Vor der Terminvereinbarung erhalten von uns den Schmerzfragebogen der deutschen Schmerzgesellschaft (DGSS e.V.). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit allen krankheitsrelevanten Untersuchungsbefunden, wie z. B. OP-Berichte, Vordiagnostik (Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes, Orthopädie, Neurologie etc.), in Kopie (bitte keine Original-Röntgenbilder oder CD) bei uns ein. Die Unterlagen werden zur optimalen Vorbereitung auf die Erstuntersuchung vorab gesichtet und ausgewertet.


Unvollständig eingereichte Unterlagen können wir nicht berücksichtigen! 


Der Termin für das Erstgespräch wird nach Eingang aller vollständigen Unterlagen vergeben; Sie werden telefonisch informiert. Bitte bestätigen sie die angebotenen Termine immer telefonisch.


Sie benötigen eine Überweisung zur Schmerztherapie, die Ihnen Ihr:e Hausärztin/-arzt oder ein:e behandelnde:r Fachärztin/-arzt ausstellen kann. Bitte bringen Sie diese sowie eine:n Dolmetscher:in, Betreuer:in mit, falls notwendig.



Patient:innen mit akuten Schmerzerkrankungen,  z. B. im Rahmen von Tumorschmerzen, einer frischen Gürtelrose oder CRPS (chronisch regionales Schmerzsyndrom) erhalten innerhalb weniger Tage einen Termin.

Anfahrt & Kontakt

Wir sind umgezogen! 

Ab sofort finden Sie unsere Schmerzpraxis im MEDILEV - Das Ärztehaus, 2. Etage, Am Gesundheitspark 4.


Praxis für Anästhesie und spezielle Schmerztherapie

Dr. U. Hünseler, Dr. S. Islam
MVZ Leverkusen gGmbH
Am Gesundheitspark 4

51375 Leverkusen


Telefon 0214 13-2069

Telefax 0214 13-2297
E-Mail anmeldung.schmerzambulanz@mvz-lev.de


Mehr Informationen zum Lageplan, zur Anfahrt und zum Parken finden Sie auf der Webseite des Klinikums.

Schmerztherapie und Rente – Was Sie wissen sollten

Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) oder Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) stellen möchten – oder sich bereits in einem entsprechenden Verfahren befinden –, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie kennen sollten. Diese Informationen helfen Ihnen, realistische Erwartungen zu entwickeln und unnötige Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.

  1. Schweigepflicht und behördliche Auskünfte
    Wir dürfen nur dann Informationen an Rentenversicherungsträger, Gerichte oder andere Behörden weitergeben, wenn uns eine schriftliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliegt. Eine solche Erklärung ist in der Regel Bestandteil Ihres Rentenantrags und für die Bearbeitung zwingend erforderlich. Werden wir um eine Stellungnahme gebeten, sind wir zur objektiven und wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet (sämtliche Bestandteile der Patientenakte). Dabei sind wir an medizinische Fakten gebunden und dürfen keine Gefälligkeitsaussagen tätigen.
  2. Schmerztherapie und berufliche Wiedereingliederung
    Ein zentrales Ziel der Schmerztherapie ist die Verbesserung der Lebensqualität und die Wiederherstellung der sozialen Funktionsfähigkeit – dazu gehört auch die (Wieder-)Aufnahme beruflicher Tätigkeit. Dies ist Behörden und Gerichten bekannt. Deshalb kann der Beginn einer Schmerztherapie den Rentenprozess verlangsamen, da angenommen wird, dass eine positive Veränderung der Arbeitsfähigkeit möglich ist. Bearbeitungszeiten von mehreren Jahren sind in solchen Fällen nicht ungewöhnlich.

  3. Schmerzen als Rentengrund
    Chronische Schmerzen allein – auch bei Einsatz starker Medikamente – gelten in der Regel nicht als ausreichender Grund für eine Berentung. Die Annahme, dass eine regelmäßige schmerztherapeutische Behandlung eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich ausschließt, wird weder von wissenschaftlicher Forschung noch von unserer Praxiserfahrung bestätigt. Auch hier sind wir verpflichtet, bei Anfragen sachlich und differenziert Auskunft zu geben.

  4. Therapie und Rentenverfahren: Ein sensibles Spannungsfeld
    Mit jeder – auch kleinen – Verbesserung der gesundheitlichen Situation sinken theoretisch die Chancen auf eine Rentengewährung. Dieses Wissen reduziert die Behandelbarkeit der Schmerzsymptomatik bis zum Entscheid des Verfahrens. Eine offene Zusammenarbeit ist jedoch für den Therapieerfolg entscheidend.

  5. Therapie vs. Rentenfokus
    In manchen Fällen erleben wir, dass die Schilderung einer „therapieresistenten Situation“ so stark in den Vordergrund tritt, dass für eine echte therapeutische Arbeit kaum mehr Raum bleibt. Das kann zu einem Gefühl der Instrumentalisierung führen – für beide Seiten eine belastende Situation, die den eigentlichen Behandlungsprozess gefährdet.

  6. Die Rente ist nicht immer die Lösung
    Langjährige Erfahrung zeigt: Selbst wenn eine Rente bewilligt wird, verbessert sich die Lebensqualität nicht immer so, wie erhofft. Oft liegen die tatsächlichen Ursachen für die Belastung ganz woanders. Eine zentrale Aufgabe in der Schmerztherapie besteht darin, diese tieferliegenden Zusammenhänge gemeinsam mit Ihnen zu erkennen und Wege zu finden, ihnen wirksam zu begegnen – unabhängig vom Rentenstatus.

Wenn Sie Fragen zum Zusammenspiel von Schmerztherapie und Rentenverfahren haben, sprechen Sie uns bitte offen an.

Wir begleiten Sie gerne – mit medizinischer Kompetenz und klarem Blick auf das Wesentliche: Ihre Lebensqualität.